Tierpension Moppi`s Doghome
 
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AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1.Pensionsvertrag

§1.

Zwischen dem Hunde- oder Katzenhalter und der Tierpension MOPPI`s DOGhome wird ein Betreuungsvertrag geschlossen. Die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Betreuungsvertrags. Jeder Halter, der sein Tier in die Tierpension gibt, versichert, in zumutbarerer Weise vom Inhalt der allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis erlangt zu haben. Jeder Halter der einen Vertrag mit der Tierpension abschließt, ist mit der Geltung der hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

 

1.1

Der Tierhalter versichert, dass sein in Pension gegebenes Tier eine gültige Impfung und einen dazu gehörigen, gültigen Impfpass besitzt. Dieser ist bei Aufnahme mitzubringen und in der Tierpension zu hinterlegen. Sollte dies nicht der Fall sein, kann die Tierpension vom Betreuungsvertrag zurücktreten oder die Impfungen auf Kosten des Tierhalters nachholen. Die Tierpension übernimmt keinerlei Gewähr und schließt jeden Schadenersatz hierzu aus.

Der Tierhalter sichert zu, dass sein Tier innerhalb des letzten Jahres folgende Impfungen erhalten hat:
Hunde:  Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose

Katzen:  Katzenseuche, Katzenschnupfen

 

Der Tierhalter erklärt, dass sein Tier entwurmt und frei von ansteckenden Krankheiten und Ungeziefer ist. Wir empfehlen, eine Behandlung mit einem entsprechenden Mittel gegen Flöhe, Zecken und Darmparasiten. Nötigenfalls werden wir diese Behandlung hier auf Kosten des Tierhalters nachholen. Bringt ein Tier nachweislich eine ansteckende Krankheit mit, trägt der Tierhalter die dadurch entstehenden Kosten für Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Tiere.
Bei Aufnahme jeden Tieres führen wir eine Flohkontrolle durch. Befallene Tiere werden nicht aufgenommen!

 

1.2

Die Tierpension verpflichtet sich, die Tiere nach bestem Wissen und Gewissen zu betreuen und zu versorgen. Jedem untergebrachten Hund wird gewährleistet, während der vereinbarten Aufenthaltsdauer, auf dem umzäunten Gartengelände oder in Gassi- Runden ausreichend Freilauf zu verschaffen.

 

1.3

 

Der Tierhalter wird unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Tier physische oder psychische Störungen oder  Eingewöhnungsprobleme, die das normale Maß überschreiten, auftreten sollten. Der Halter ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass der Tierpension der Aufenthaltsort des Halters, oder einer dem Tier und dem Halter vertraute Person bekannt sind. Damit auch der Halter, oder eine vertraute Person auch tatsächlich nachrichtlich erreicht werden kann.

 

1.4

Der Tierhalter wird über die Unterbringung und Haltung des Tieres bei einem Kennlerntermin eingehend informiert. Besonderheiten bei der Verpflegung, Vorerkrankungen oder Verletzungen, charakterliche Unarten der Tiere und eine spezielle medizinische Versorgung sind durch den Tierhalter bei Aufnahme des Tieres ausdrücklich anzugeben. Wir behalten uns vor, bei Hunden nötigenfalls auf eine bedarfsgerechte Ernährung umzustellen und die dadurch eventuell entstehenden Mehrkosten in Rechnung zu stellen (z.B. Hühnchen und Reis bei Durchfall etc.).

 

1.5

 

Der Tierhalter wird darauf hingewiesen, dass sein Tier auf eigene Gefahr in Pension gegeben wird.  

Der Tierbesitzer erklärt ausdrücklich, dass er die Risiken einer Auseinandersetzung zwischen den Tieren und deren Verletzungsfolgen kennt, in Kauf nimmt und die eventuell entstehenden Kosten einer tierärztlichen Behandlung des eigenen Tieres selbst trägt. Das trifft auch ausdrücklich beim Ausbrechen des Hundes aus dem Gelände zu.

 

1.6

Der Tierhalter haftet für alle Schäden, die während des Aufenthalts durch das Tier in oder an der Tierpension oder außerhalb an Dritten entstehen.

Eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung des Halters für den eingebrachten Hund ist Pflicht.

 

1.7.

Das, in die Tierpension gegebenes Tier wird umgehend nach Ablauf der vereinbarten Aufenthaltsdauer durch den Halter abgeholt. Im Falle der Nichteinhaltung, wird das Tier nach 8 Tagen einem Tierheim zugeleitet. Das Tierheim wird durch die Tierpension ausgesucht. Die, in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten, werden dem Tierhalter voll in Rechnung gestellt. Zur Vermeidung von Missbrauch ist bei Vertragsabschluss der Personalausweis des Tierhalters vorzulegen.

 

 

1.8.

 

Dem Hundehalter ist bekannt, dass unkastrierte Rüden nicht in der Tierpension aufgenommen werden!

Bei läufigen Hündinnen erhöht sich der Unterbringungspreis um 2,00€ pro Tag. Wird eine Hündin während ihres Aufenthaltes in der Pension läufig, trifft das ebenfalls zu.

 

2.Tierarztkosten

2.1.

Der Tierhalter erklärt sich einverstanden, dass in Notfällen, bei akuten Erkrankungen oder Verletzungen die erforderliche Behandlung bei einem Tierarzt unserer Wahl erfolgt.

Die hierbei entstehenden Kosten werden im vollen Umfang durch den Tierhalter übernommen.

 

3. Reservierungen

3.1.

Eine Reservierung wird nach Absprache in schriftlicher Form als Reservierungsvertrag entgegengenommen. Reservierungen sind Buchungen, die grundsätzlich bindend sind.

Stornierungen sind selbstverständlich möglich. Allerdings sind reservierte Plätze kurzfristig nicht nach zu besetzen. Eine kostenfreie Stornierung Ihrer Reservierung ist nur bis 30 Tage vor Ihrer Reservierungszeit möglich. Liegt die Stornierung unter der genannten Frist, so berechnen wir eine Ausfallentschädigung von 30% des gesamten Unterbringungsentgeltes, sofern wir die Zeit nicht mehr anderweitig verbuchen können.

Ein Platz gilt nur als reserviert, wenn der Reservierungsvertrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben per Post oder per E-Mail  an uns zurückgesandt wird und die Anzahlung des Unterbringungspreises bei uns eingegangen ist.

 

4. Unterbringungspreise

 Die Anzahlung, 30% des Gesamtpreise, erfolgt in bar oder per Überweisung im Voraus bis spätestens 6Wochen vor Unterbringung des Tieres in der Pension. Der Restbetrag wird fällig beim Bringen des Tieres in Bar oder als Vorauskasse auf das Geschäftskonto. Frühere Abholung bedingt keine Rückzahlung, da der Platz im Regelfall nicht weitervermietet werden kann.
 

5. Bring- und Abholzeiten

 Montag – Freitag:

9:00Uhr – 19:00Uhr nach Absprache

Samstag:

9:00Uhr – 18:00Uhr nach Absprache

(Gib deinem Hund ausreichend Eingewöhnungszeit vor der ersten Nacht!)

Check Out bis 10:00Uhr 50% ( nicht Sonntags)

(bei späterer Abholung berechnen wir 100% Tagesaufenthalt lt. Preisliste)

Sonntags ausschließlich zwischen 11:00Uhr und 16:00Uhr nach Absprache möglich.

 

6. Haftung

Die Tierpension MOPPI`s DOGhome schließt jede Haftung auf Schadensersatz aus, es sei denn, Schäden werden grob fahrlässig, oder durch Vorsätzlichkeit herbeigeführt.

 

7. Bildrechte

Wir veröffentlichen regelmäßig Fotos der Pensionsgäste in unseren Medien. Wenn sie dem nicht ausdrücklich widersprechen, erklären sie sich damit einverstanden und erheben keinen Anspruch auf Bild- oder Fotorechte gegenüber uns.



8. Allgemeine Datenschutzerklärung

Durch die Nutzung unserer Website erklären Sie sich mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten gemäß der nachfolgenden Beschreibung einverstanden. Unsere Website kann grundsätzlich ohne Registrierung besucht werden. Dabei werden Daten wie beispielsweise aufgerufene Seiten bzw. Namen der abgerufenen Datei, Datum und Uhrzeit zu statistischen Zwecken auf dem Server gespeichert, ohne dass diese Daten unmittelbar auf Ihre Person bezogen werden. Personenbezogene Daten, insbesondere Name, Adresse oder E-Mail-Adresse werden soweit möglich auf freiwilliger Basis erhoben. Ohne Ihre Einwilligung erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.

 

Datenschutzerklärung für Facebook

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Anschrift:  
  Pfarrer-Retzer-Straße 9,
93473 Arnschwang
Tel: 09977-902057
Mobil: 0151-29116592